Ordnungsgemäße Kassenführung
März 9, 2016 11:35 amDie Finanzverwaltung bemängelt vermehrt die Kassenführung von Unternehmen. Insbesondere weil Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nicht eingehalten werden. Gerade diese formellen Fehler können im Rahmen von Betriebsprüfungen zu nicht unerheblichen Zuschätzungen führen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Finanzverwaltung die gesamte Buchführung verwerfen kann, was den Weg für weitere Zuschätzungen bietet. Zuschätzungen führen zu einem höheren Gewinn und damit zu höheren Steuern (z. B. Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer und Solidaritätszuschlag).
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