Mandanten-Information zur Erbschaftsteuerreform

November 18, 2016 9:50 am

Ende 2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Im Fokus der Kritik standen damals die Befreiungsregelungen für Betriebsvermögen. Geschickt und planvoll eingesetzt ermöglichten diese nämlich – selbst bei großen Vermögen – einen gänzlich steuerfreien Übergang auf die nächste Generation. Das BVerfG gab dem Gesetzgeber bis zum 30.06.2016 Zeit, eine verfassungskonforme Änderung herbeizuführen.

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