Kurzleitfaden für eine ordnungsgemäße Kassenführung

März 9, 2016 11:46 am

Allgemein

Kasseneinnahmen und Kassenausgaben müssen täglich festgehalten (hier: „unverzüglich“ – „ohne schuldhaftes Zögern“) werden.

Das Zustandekommen dieser Summe muss durch Auf-bewahren aller angefallenen Ursprungsbelege (Z-Bons) und durch tägliche Kassenberichte nachgewiesen werden. Auch Privateinlagen und Privatentnahmen sind täglich aufzuzeichnen. Es reicht nicht aus, wenn diese erst am Schluss eines Monats beim gruppenweisen Erfassen der Bargeschäfte im Rahmen der Finanzbuchführung ermittelt werden.

Um mehr zu diesem Thema zu erfahren, klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link „Kurzleitfaden“. Vielen Dank.

Kurzleitfaden = bitte hier klicken